Gewinnspielregeln & Teilnahmebedingungen

Nur eine Teilnahme pro Person pro Verlosung. Es werden nur Teilnahmen berücksichtigt, die bis zum im Post genannten Zeitpunkt zum Gewinnspiel bei Instagram oder Facebook eingehen. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Instagram oder Facebook. Die Auslosung geschieht per Zufallsprinzip und alle Gewinner/innen werden per PM benachrichtigt. Melden sich Gewinner innerhalb von 3 Tagen nicht, wird neu ausgelost. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Einsendungen aus dem Ausland sind leider nicht zugelassen. Der Gewinn ist nicht verhandelbar und nicht übertragbar. nushu Mitarbeiterinnen und Angehörige, der am Gewinnspiel beteiligten Unternehmen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen durch nushu. Eine Barauszahlung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.