Elternsein ist im Idealfall Teamarbeit. Die Elternzeit ist ein familienpolitisches Angebot für Eltern nach der Geburt eines Kindes. In Deutschland definiert sie für Arbeitnehmer*innen den Anspruch¹ auf Elternzeit von bis zu drei Jahren.² Dieser gilt auch für Selbständige sowie erwerbslose Menschen. Die Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden und schließt auch Adoptivkinder ein.³ Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, unabhängig davon, ob sie vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren oder nicht.  Die Elternzeit kann in Deutschland von beiden Elternteilen gleichermaßen beansprucht werden, auch wenn der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt.⁴

Elternzeit und Rollenbilder

Der Vater geht zur Arbeit, während die Mutter Kinder und Haushalt hütet: Unsere Gesellschaft und Arbeitswelt war lange von diesem eintönigen Rollenbild geprägt. Inzwischen wurde das dominierende Kernmodell Mutter-Vater-Kind durch neue Familienmodelle ergänzt, die einer modernen, pluralistischen Gesellschaft entsprechen. Wie das Coparenting,⁵ bei dem sich Menschen zusammenschließen und ein Kind großziehen, ohne eine intim-emotionale Beziehung zueinander zu haben. Konservative Gegenbewegungen zu neuen Familienmodellen wollen die alten Rollenbilder und Narrative aus Karriere, Haushalt, Elternsein hingegen bewahren. Dann entscheiden bei der Frage, wer in der Partnerschaft welche Aufgaben übernimmt, nicht notwendigerweise die besseren Argumente.

Paradigmenwechsel in den 80ern

In den 1980er Jahren wurde öffentlich viel über ‚neue Mütterlichkeit‘ und ‚neue Väterlichkeit‘ diskutiert.⁶ 1992 trat die Regelung zu einem dreijährigen Erziehungsurlaub in Kraft,⁷ für dessen Dauer dem erwerbsunterbrechenden Elternteil die Rückkehr in den Job beim vormaligen Arbeitgeber zugesichert war. 2001 wird in Deutschland der sogenannte Erziehungsurlaub von der Elternzeit abgelöst. 2007 folgt das Elterngeld,⁸ mit dem die Rahmenbedingungen für die Elternzeit im Beruf und die partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungsarbeit verbessert werden sollten.

Was ist Elternzeit?

Basierend auf Paragraf 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, kurz BEEG, kannst du dich pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen lassen.⁹ Du musst außerdem nicht notwendigerweise mit dem anderen Elternteil in einer Partnerschaft leben. Die Voraussetzungen für die Elternzeit sind, dass das Kind überwiegend selbst und im gleichen Haushalt lebend betreut wird. In dieser Zeit gibt es keinen Lohn, zum Ausgleich kannst du aber Elterngeld beantragen – allerdings nicht über den gesamten Zeitraum. Seit 2015 ist es möglich, schon während der Elternzeit wieder in Teilzeit beruflich einzusteigen.

Wie lange habe ich Elternzeit?¹⁰

Der Anspruch auf Elternzeit umfasst drei Jahre und berührt nicht die Dauer des Mutterschutzes. Über Beginn und Dauer der Elternzeit(intervalle) entscheiden allein die Eltern. Sie können gleichzeitig oder versetzt in Elternzeit gehen, die drei Jahre am Stück nehmen oder verteilen.

Wichtig ist:

  • Die ersten zwölf Monate müssen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes genommen werden.
  • Die restlichen 24 Monate bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres
  • Die Elternzeit kann ohne Zustimmung des Arbeitgebenden in drei Phasen aufgeteilt werden.

Übrigens: Bei Zwillingen verlängert sich die Elternzeit auf insgesamt sechs Jahre.¹¹

Wie beantrage ich Elternzeit?¹²

Dein Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn bei deinem Arbeitgebenden eingehen. Beginnt die Elternzeit mit der Geburt des Kindes, müssen Mütter die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist beim Arbeitgeber beantragen. Wenn du einen Teil der Elternzeit nach der Vollendung des 3. Lebensjahres deines Kindes nehmen möchtest, muss der Antrag deinem Arbeitgebenden spätestens 13 Wochen vor dem Start vorliegen.

Wichtig: Lass dir die Anmeldung zur Elternzeit schriftlich von deinem Arbeitgebenden bestätigen. Dazu ist dieser verpflichtet.¹³

Regelung bei Frühgeburten

Laut BMFSFJ werden jedes Jahr 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren.¹⁴ Das sind 17.000 Kinder im Jahr. Das Elterngeld erhältst du ab dem tatsächlichen Geburtstermin, gleichzeitig verlängert sich die Mutterschutzfrist.¹⁵ Außerdem ist deine Krankenkasse gefordert: für die Kostenübernahme von beispielsweise Häuslicher Kinderkrankenpflege oder Fahrtkostenerstattung zum Krankenhaus.

Status Quo in Deutschland – Allensbach-Studie 2021

Für die Allensbach-Studie „Elternzeit, Elterngeld und Partnerschaftlichkeit“ wurden im Frühjahr 2021¹⁶ 1.030 Eltern mit ältestem Kind unter 10 Jahren zu Elternzeit und Elterngeld befragt. Dabei ging es um Vorstellungen und Wünsche der Eltern, ihre Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen, ihre Erfahrungen und Bedarfe.

  • Ein Drittel der Mütter bleibt mehr als 12 und höchstens 24 Monate in Elternzeit. Lediglich 18 Prozent nutzen den Anspruch auf ein drittes Jahr. Durchschnittlich beträgt die Elternzeit der Mütter 18,5 Monate. Das Elterngeld beziehen sie im Durchschnitt für 14,1 Monate.
  • Elternzeiten von Vätern dauern meist nur zwei Monate. Als Durchschnittswert errechnen sich 3,1 Monate. Die Nutzungsmuster beim Elterngeld sieht ähnlich aus: hier errechnet sich für Väter eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 3,7 Monaten.
  • Elternzeiten nach dem dritten Geburtstag der Kinder werden von den Eltern kaum genutzt. Weniger als 10 Prozent der Mütter und Väter haben schon davon Gebrauch gemacht bzw. wollen in der Zukunft noch davon Gebrauch machen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Eltern aus der mittleren und der höheren sozialen Schicht. Gegen eine Elternzeit nach dem dritten Geburtstag sprechen meist finanzielle Bedenken (49 Prozent).

Kündigungsschutz in der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht nach Paragraf 18 BEEG ein grundsätzliches Kündigungsverbot für den Arbeitgebenden.¹⁷ Dies gilt auch, wenn du während der Elternzeit parallel Teilzeit weiter in deinem Unternehmen arbeitest. In besonderen Fällen ist eine Kündigung ausnahmsweise zulässig: etwa bei Stilllegung des Betriebes oder einzelner Betriebsteile, in Kleinbetrieben, wenn ohne qualifizierte Ersatzkraft der Betrieb nicht fortgeführt werden kann,¹⁸ bei schweren Straftaten deinerseits oder schweren arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen.

Achtung: Das Gesetz räumt Arbeitgebenden einen gewissen Gestaltungsfreiraum ein: Sie können Rückkehrer*innen aus der Elternzeit an eine neue Stelle versetzen.¹⁹ Die vorherigen Bedingungen, zum Beispiel bezüglich Position, Arbeitszeit und Arbeitsort müssen allerdings grundsätzlich erfüllt sein.

Elternzeitregelungen sollen 2022 verlängert werden

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Die Grünen) will Gleichberechtigung bei der Kinderbetreuung stärken und Eltern eine längere bezahlte Freistellung ermöglichen.²⁰ So sollen dem zweiten Elternteil zwei Wochen bezahlter Urlaub nach der Geburt des Kindes gewährleistet werden. Zudem soll es insgesamt mehr Elterngeldmonate für Paare geben. Zu den Plänen der Bundesfamilienministerin zählt auch die Einführung einer Familienpflegezeit. Wenn du Angehörige pflegst, sollst du dann Anspruch auf eine bezahlte berufliche Freistellung haben.

Wieviel Elterngeld bekomme ich?

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, unabhängig davon, ob sie vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren oder nicht. Voraussetzungen²¹ sind

  • ein Wohnsitz in Deutschland (hier gibt es allerdings Ausnahmeregelungen)²²
  • mit dem Kind zusammenleben
  • es selbst betreuen und
  • keiner oder keiner vollen Berufstätigkeit nachgehen.

Du kannst maximal für 12 Monate Elterngeld beziehen, teilst du dir die Zeit mit dem anderen Elternteil, kann sich die Dauer auf bis 14 Monate verlängern. Alleinerziehende können im Rahmen der Elternzeit insgesamt 14 Monate Elterngeld beanspruchen.

Reform des Elterngelds 2021²³

Bis Mitte 2021 galt, dass während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf. Wenn dein Kind nach dem 1. September 2021 geboren wurde, kannst du nun sogar bis zu 32 Wochenstunden  arbeiten. Dies gilt auch für unverheiratete Paare und Alleinerziehende. Wichtig sind folgende Änderungen:

  • Die bisher zulässige Arbeitszeit während der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben – also auf volle vier Arbeitstage.
  • Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden, statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden.
  • Länger Elterngeld für Frühchen: Bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate sind nun möglich.

Wie und wo kann ich Elterngeld beantragen?

Den Antrag auf Elterngeld kannst du erst nach der Geburt deines Kindes stellen.  Finde dafür die Elterngeldstelle,²⁴ die für den Wohnort deines Kindes zuständig ist. In einigen Bundesländern kannst du das Elterngeld bereits online beantragen. Mehr dazu erfährst du unter Elterngeld Digital.

Das Basiselterngeld²⁵

Die Höhe des Basiselterngelds liegt normalerweise bei 65 Prozent deines Nettoverdienstes vor der Geburt deines Kindes. Der Mindestsatz beträgt 300 Euro, der Höchstsatz 1.800 Euro. Wenn du selbstständig bist, wird die Höhe in der Regel anhand des letzten Steuerbescheids errechnet.²⁶ Auch wenn du vor der Geburt deines Kindes kein oder ein geringes Erwerbseinkommen hattest, hast du Anspruch auf Basiselterngeld..

Elterngeld Plus

Seit 2015 können alle Eltern zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus wählen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange beziehen, wie Basiselterngeld.²⁷

Einfach gerechnet bedeutet es: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.

Es bewegt sich je nach Einkommen vor der Geburt pro Elternteil zwischen 150 und 900 Euro monatlich.²⁸ Mit dem ElterngeldPlus sollen insbesondere die Eltern unterstützt werden, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.

Beispiel: Die Eltern teilen sich die Elternzeit im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes. Sie haben Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld oder 28 Monate Elterngeld Plus.²⁹

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Eltern gleichzeitig vier Monate in Elternzeit gehen und parallel in Teilzeit arbeiten, dann erhalten sie einen Partnerschaftsbonus. Auch Alleinerziehende können diese Monate zusätzlich erhalten. Der Partnerschaftsbonus wird wie das ElterngeldPlus berechnet und lässt sich vor, zwischen oder nach den übrigen Elterngeld-Monaten nutzen.

Entscheidend für den Erhalt des Partnerschaftsbonus ist allerdings, dass die Elternteile bestimmte Wochenarbeitszeitszeiten³⁰ nicht über- oder unterschreiten:

Geburt des Kindes bis zum 1. September 2021: mindestens 25, maximal 30 Wochenstunden

Geburt des Kindes ab dem 1. September 2021: mindestens 24, maximal 32 Wochenstunden

Elterngeldnutzung wirkt stark auf die Dauer der Elternzeit

In der Allensbach-Studie 20201 nahm fast die Hälfte der berufstätigen Väter (48 Prozent) bereits Elterngeld in Anspruch. Bei den berufstätigen Müttern waren es 97 Prozent. Die Elterngeldnutzung wirkt dabei stark auf die Dauer der Elternzeit:³¹ 96 Prozent der Väter und 66 Prozent der Mütter beenden die Elternzeit mit dem Ende des Elterngeldbezugs. Laut Statistischem Bundesamt haben rund 1,9 Millionen Menschen in Deutschland im Jahr 2020 Elterngeld erhalten.³²

Verheiratete Paare: Steuerklasse prüfen

Es lohnt sich gerade für verheiratete Paare, vor Antrag des Elterngelds ihre Steuerklasse zu prüfen.³³ Da die Steuerklasse beeinflusst, wieviel Netto vom Brutto übrig bleibt, kann sich das Elterngeld bei einem Wechsel in eine günstigere Steuerklasse unter Umständen erhöhen. Dieses Steuer-Manöver wurde bereits 2009 vom Bundessozialgericht durchgewunken³⁴ und ist ganz legal. Am besten trotzdem nochmal eine Steuerexpert*in befragen, was sinnvoll sein könnte.

Elterngeld und Rente

Der Bezug von Elterngeld wirkt sich zunächst nicht negativ auf die Rentenansprüche aus. Eltern müssen sich also theoretisch keine Sorgen um die gesetzliche Rente machen. Steigt ein Elternteil innerhalb dieser Zeit und darüber hinaus aber wieder in Teilzeit in den Beruf ein, kann sich das negativ in einer Rentenlücke bemerkbar machen. Da Väter im Verhältnis zu Müttern aktuell noch weniger in Elternzeit gehen, gibt es oft zwangs­läufig Unterschiede in ihren Beitrags­bio­graphien.³⁵ In diesem Zusammenhang fällt oft der Begriff „Motherhood Penalty“³⁶, der die Tatsache finanzieller Einbußen beschreibt, die Mütter ab Geburt des ersten Kindes erleben.

Alleinerziehende Frauen in Deutschland am stärksten von Altersarmut bedroht

Laut Erhebung des Statistischen Bundesamts und Bertelsmann-Stiftung war 2019 mehr als jede*r fünfte erwerbstätige Alleinerziehende (22 Prozent) besonders armutsgefährdet.³⁷ Dies betrifft vor allem Frauen, die 88 Prozent aller Alleinerziehenden in Deutschland ausmachen.³⁸ Selbst befristet Beschäftigte sind in Deutschland trotz unsicherer Arbeitsplatzlage mit 16 Prozent weniger gefährdet, unter die Armutsgrenze zu rutschen.

Elternzeit und Karriere

Manche nutzen die Elternzeit zum Austesten neuer Arbeitsmodelle, manche richten ihren beruflichen Weg komplett neu aus. Wieder andere machen sich selbstständig und gründen und einige steigen gefühlt nahtlos wieder ein.

Trotzdem: Der geplante Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist häufig mit Unsicherheiten belegt. In Partnerschaften kann der Wiedereinstieg auch gleichzeitig ein Lackmus-Test für das individuell getroffene Vereinbarkeitsmodell³⁹ sein. (Wer kümmert sich eigentlich mit wieviel Aufwand um was und warum?).

Den Wiedereinstieg strategisch angehen

Im ersten Schritt geht es darum, deine Lebensrealität mit Kind (und Partner*in) sachlich auszuwerten.⁴⁰ Wie muss dein jetzt Job aussehen, damit du ihn mit dem Familienalltag auf gesunde Weise vereinbaren kannst? Wenn du deinen Wiedereinstieg nach der Elternzeit mit einfachen Gedankenstrichen planst, kannst du grundsätzliche Fragen im Vorfeld strategisch angehen.

Fragen zum Einstieg:⁴¹

  • Wie lange ist mein Kind täglich betreut?
  • Wie viele Wochenstunden kann und will ich realistisch arbeiten?
  • Brauche ich Flexibilität in puncto Arbeitszeit und -ort? Homeoffice?
  • Welche Fahrtzeiten fallen an?
  • Kann ich mir vorstellen, länger auf Dienstreise/Workshop/Tagungen zu gehen?
  • Wie stelle ich mir meinen Job künftig inhaltlich vor?

Elternzeit ist in jedem Fall ein Social Skill Booster

Gerade im Bereich der sozialen und personalen Kompetenzen ist die Elternzeit ein intensives Lernfeld. Hier sind Fähigkeiten wie Kommunikationsfähigkeit, Flexibilit, Empathie, Anpassungsfähigkeit oder Durchsetzungsvermögen gefragt. All das sind Skills, die du auch in der Arbeitswelt gewinnbringend einsetzen kannst. Und ein gutes Argument im beruflichen Kontext ist es auch.

Partnerschaftliche Kommunikation für faire Aufgabenverteilung

Elternsein ist im Idealfall Teamarbeit bei der beide Eltern für die Nachwuchs-Fürsorge zur Verfügung stehen. Dabei ist ein  sachliches Gespräch auf Augenhöhe ein Schlüssel zum erfolgreichen Wiedereinstieg. So findet sich sicherlich ein Modell, in dem die organisatorischen, finanziellen und mentalen Anforderung des „Elternseins“ möglichst gleichmäßig verteilt sind.

Fragen zum Einstieg:⁴²

  • In welchem Stundenumfang können und wollen wir beide arbeiten?
  • Wie können wir die finanziellen Anforderungen unter uns aufteilen?
  • Wer bringt das Kind morgens zur Kita / Schule. Wer holt es wieder ab?
  • Wie teilen wir uns in der Organisation des Alltags auf?
  • Haben beide Zeit zum Abschalten zwischendurch?
  • Wer aus unserem Umfeld kann uns auch mal (spontan) unterstützen?

Tipp: Es empfiehlt sich, begleitend zum Wiedereinstieg Steuerexpert*innen zu Rate zu ziehen. Vielleicht gibt es ja durch einen (erneuten) Wechsel der Steuerklassen noch Möglichkeiten, Geld einzusparen.

79 Prozent der Eltern in Partnerschaften befürworten, wenn beide arbeiten

Laut Allensbach-Studie 2021 befürworten 79 Prozent der Eltern in Ehen und Partnerschaften für die eigene Familie eine Berufstätigkeit beider Elternteile. In der Realität arbeiten Väter derzeit meist in Vollzeit mit mehr als 35 Wochenstunden (92 Prozent der Berufstätigen) und Mütter meist in Teilzeit (72 Prozent der Berufstätigen mit weniger als 35 Wochenstunden).

Quellen

¹ https://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit

² https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit

³ https://www.pampers.de/schwangerschaft/geburt/artikel/elternzeit-beantragen

https://www.igmetall.de/service/ratgeber/information-elternzeit-elterngeld-plus-partnerschaftsbonus

https://de.wikipedia.org/wiki/Co-Parenting

https://t3n.de/news/vaeterforscher-eickhorst-vereinbarkeit-familie-beruf-1401827/

https://www.bpb.de/nachschlagen/datenreport-2021/arbeitsmarkt-und-verdienste/329863/der-paradigmenwechsel-in-der-familienpolitik

https://www.bpb.de/nachschlagen/datenreport-2021/arbeitsmarkt-und-verdienste/329863/der-paradigmenwechsel-in-der-familienpolitik

https://www.menshealth.de/dad/job-care/so-klappt-die-elternzeit-garantiert/

¹⁰ https://www.igmetall.de/service/ratgeber/information-elternzeit-elterngeld-plus-partnerschaftsbonus

¹¹ https://www.pampers.de/schwangerschaft/geburt/artikel/elternzeit-beantragen

¹² https://www.igmetall.de/service/ratgeber/information-elternzeit-elterngeld-plus-partnerschaftsbonus https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit

¹³ https://www.elterngeld.de/elternzeit-beantragen/#gref

¹⁴ https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/verbesserungen-im-elterngeld-ab-01-09-2021-185408#:~:text=82%20Prozent%20der%20Eltern%20teilen,mehr%20oder%20weniger%20gleich%20auf.&text=Jedes%20Jahr%20werden%202%2C3,sind%2017.000%20Kinder%20im%20Jahr.

¹⁵ https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/fruehgeborene

¹⁶ https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/8251_Bericht_Elternzeit_final.pdf

¹⁷ https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html

¹⁸ https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-mein-arbeitgeber-mir-waehrend-der-elternzeit-kuendigen–124814

¹⁹ https://tww.law/arbeitsrecht/rueckkehr-aus-der-elternzeit-recht-auf-denselben-arbeitsplatz/

²⁰ https://www.personalwirtschaft.de/fuehrung/mitarbeiterbindung/artikel/vaeterfreistellung-zwei-wochen-elternzeit-nach-der-geburt.html

²¹ https://www.igmetall.de/service/ratgeber/information-elternzeit-elterngeld-plus-partnerschaftsbonus

²² https://www.elterngeld.net/anspruch-wohnsitz.html#:~:text=Der%20Wohnsitz%20oder%20gew%C3%B6hnliche%20Aufenthalt,Anspruch%20auf%20das%20Elterngeld%20haben

²³ https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/elterngeld-verbesserungen-gesetz-aenderung-160558

²⁴ https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-kann-ich-elterngeld-beantragen–124762

²⁵ https://www.elterngeld.net/elterngeld-mindestbetrag.html

²⁶ https://www.impulse.de/recht-steuern/was-selbstaendige-waehrend-mutterschutz-und-elternzeit-bekommen/2025007.html

²⁷ https://www.igmetall.de/service/ratgeber/information-elternzeit-elterngeld-plus-partnerschaftsbonus

²⁸ https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

²⁹ https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/was-ist-der-partnerschaftsbonus–155198

³⁰ https://www.igmetall.de/service/ratgeber/information-elternzeit-elterngeld-plus-partnerschaftsbonus

³¹ https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/8251_Bericht_Elternzeit_final.pdf

³² https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_146_22922.html

³³ https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/

³⁴ https://www.test.de/Bundessozialgericht-zum-Elterngeld-Freie-Steuerklassenwahl-1787445-0/

³⁵ https://de.extraetf.com/news/etf-news/warum-frauen-ein-drittel-mehr-geld-sparen-muessen-als-maenner

³⁶ https://www.capital.de/geld-versicherungen/mutterschaft-wird-finanziell-abgestraft-vaterschaft-nicht

³⁷ https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2021/juli/armutsrisiko-von-alleinerziehenden-verharrt-auf-hohem-niveau#link-tab-201378-10

³⁸ https://de.statista.com/infografik/25377/armutsgefaehrdete-erwerbstaetige-in-deutschland/

³⁹ https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/plus236144548/Elternzeit-So-wird-die-Pause-zum-Schritt-in-die-Selbststaendigkeit.html

⁴⁰ https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wie-funktioniert-der-wiedereinstieg-nach-der-elternzeit,SUr5iVd

⁴¹ https://www.familie.de/familienleben/eltern/familie-job/wiedereinstieg-nach-der-elternzeit-diese-tipps-von-der-expertin-helfen/

⁴² https://www.familie.de/familienleben/eltern/familie-job/wiedereinstieg-nach-der-elternzeit-diese-tipps-von-der-expertin-helfen/